Ende des Fastenmonats Ramadan

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Ende des Fastenmonats Ramadan

Gebet in der Julius-Turnhalle findet unter höchsten Hygiene-Standards statt

Das Gebet zum Ende des Fastenmonats Ramadan wird die muslimische Ditib-Gemeinde am Donnerstag (13. Mai) nicht in ihrer Moschee am Holzplatz abhalten, sondern in der Julius-Turnhalle am Schulzentrum Pliesterbecker Straße.

Die Räumlichkeiten der Moschee sind zu klein und damit ungeeignet für das traditionelle Gebet zum Fest des Fastenbrechens (auch Zuckerfest genannt). Die Gemeinde hatte darum die Stadt um Unterstützung gebeten und für das Gebet mit geschätzten 100 und maximal 200 Teilnehmern in einer städtischen Turnhalle ein umfassendes Hygienekonzept vorgelegt. Auch den Kirchengemeinden in der Stadt war zu Weihnachten und Ostern auf Nachfrage Unterstützung angeboten worden. Die Stadt erfüllt damit den Gleichbehandlungsgrundsatz und will den Infektionsschutz durch einen großen Raum fördern.

Die Gemeinde wird sicherstellen, dass die Daten aller Teilnehmer für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung erfasst und die notwendigen Abstände von zwei Metern eingehalten werden. Die Halle wird ausreichend gelüftet, die Teilnehmer an diesem Gebet tragen Maske. Anders als am Holzplatz gibt es am Schulzentrum auch keine Probleme mit der Parkplatzsituation: Da am Feiertag Christi Himmelfahrt kein Unterricht stattfindet, können vorhandene Parkplätze und Schulhof genutzt werden, um Autos abzustellen.

Die Ditib-Gemeinde nimmt an diesem Tag das gleiche Recht wahr, das auch allen Kirchen zusteht, den grundgesetzlich geschützten Bereich der Religionsausübung. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes enthält dazu keinerlei Einschränkungen. Die Corona-Schutzverordnung des Landes regelt, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften sich bei Versammlungen in Präsenz an den geltenden Regelungen orientieren müssen, insbesondere sind dies Erfassung der Kontaktdaten, Wahrung von Mindestabständen, Tragen einer medizinischen Maske und Information an die örtlichen Behörden. Der Kommunale Ordnungsdienst wird an diesem Tag vor Ort sein und die Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz unterstützen.

Wie bei den Ostergottesdiensten der christlichen Kirchen, die in einigen Gemeinden stattgefunden haben, legt die Stadt auch hier der Gemeinde dringend ans Herz, dass Teilnehmer vor dem Besuch des Gebets einen Selbsttest durchführen oder sich an einer der Schnellteststellen in Dorsten testen lassen. Aus Sicht der Stadt sei der Verzicht auf Präsenzveranstaltungen zwar empfehlenswert, aber man danke allen Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften, die engagiert Hygienekonzepte entwickelt hätten. Da die Gemeinde aber ihr in Gesetzen und Verordnungen festgeschriebenes Recht auf Präsenzveranstaltungen nutzen möchte, war es sinnvoll, hohe Ansprüche an einen ausreichenden Infektionsschutz zu stellen.

Text: Stadt Dorsten

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