Der Stadtrat bleibt handlungsfähig

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Der Stadtrat bleibt handlungsfähig

Die Corona-Krise hat auch Einfluss auf die Politik und die Arbeit von Rat und Ausschüssen

Bürgermeister Tobias Stockhoff hat sich am Mittwoch mit den Ratsfraktionen verständigt, um die Handlungsfähigkeit der Stadt Dorsten in wichtigen Fragestellungen trotz der Corona-Krise sicherzustellen. „Uns war wichtig, dass die demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse klar erkennbar bleiben. Gerade in einer solch ernsten Herausforderung ist es wichtig, dass die Grundzüge unserer kommunalen und demokratisch verfassten Selbstverwaltung gelebt werden“, sagt Stockhoff.

Wenn möglich, soll zukünftig der Hauptausschuss die Aufgabe des Rates durch s. g. Dringlichkeitsbeschlüsse übernehmen. Der Hauptausschuss besteht ausschließlich aus Ratsmitgliedern. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen die Dringlichkeitsbeschlüsse durch den Stadtrat genehmigt werden. „Wir haben uns darauf ferner verständigt, dass wir versuchen, die Sitzungen in großen Räumlichkeiten durchzuführen, um so einen ausreichenden Abstand zwischen den 16 Hauptausschussmitgliedern zu gewährleisten“, erläutert der Bürgermeister.

Grundsätzlich sollen nur Tagesordnungspunkte behandelt werden, deren Entscheidung dringend ist. Berichte und weniger dringende Beschlüsse sollen auf spätere Sitzungen vertagt werden.

Bürgermeister Stockhoff: „Wir haben auch für den Fall vorgesorgt, dass ein Treffen der Hauptausschussmitglieder nicht mehr möglich ist.“ In diesem Fall wird es zunächst eine Beratung der dringenden Entscheidungen durch die Fraktionsvorsitzenden und den Bürgermeister geben. Am Ende würde ein Meinungsbild abgefragt. Sofern dieses Meinungsbild gemäß der Fraktionsstärke eine Mehrheit ergeben würde, würde der Bürgermeister gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine s. g. Dringlichkeitsentscheidung gemäß Gemeindeordnung NRW § 60 treffen und unterzeichnen. Der Hauptausschuss der Stadt Dorsten folgt damit auch einem Erlass der Bezirksregierung Münster.

Als grundsätzlicher Mitunterzeichner für Dringlichkeitsentscheidungen einigte man sich auf SPD-Fraktionschef Friedhelm Fragemann, der als erfahrener Ratsherr seit über 35 Jahren dem Rat der Stadt angehört.

„Ich danke allen Ratsfraktionen in dieser mehr als angespannten Situation für dieses Bekenntnis zu einer klaren Verantwortungsübernahme für unsere Stadt und die kommunale Demokratie“, sagt Bürgermeister Tobias Stockhoff.

Ob der für nächsten Dienstag angesetzte Umwelt- und Planungsausschuss noch stattfinden wird, wird aktuell zwischen dem Bürgermeister, dem Technischen Beigeordneten Holger Lohse und dem Ausschussvorsitzenden Friedhelm Fragemann abgestimmt.

Der Bürgermeister werde darüber hinaus in einer regelmäßigen Telefonkonferenz die Fraktionsvorsitzenden über die aktuelle Lage informieren.

§ 60 GO NRW – Dringliche Entscheidungen

(1) Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich ist. Ist auch die Einberufung des Hauptausschusses nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit einem Ratsmitglied entscheiden. Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Er kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte anderer durch die Ausführung des Beschlusses entstanden sind.

(2) Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der allgemeine Vertreter - mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend.

Text: Stadt Dorsten

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