Coronaschutzmasken in der Dorstener Innenstadt
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Coronaschutzmasken in der Dorstener Innenstadt
In der Dorstener Innenstadt muss weiterhin MNS getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in der Dorstener Innenstadt hat der Kreis Recklinghausen ab Samstag aufgehoben. Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW schreibt jedoch in § 5 eine Alltagsmaske vor Geschäften innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang sowie auf dem Wochenmarkt vor. De facto wäre das weiterhin eine Maskenpflicht in der Dorstener Innenstadt, die nur 12 m bereit ist. Wir legen als Ordnungsbehörde diese Regelung dem Sinn nach aus. Das heißt, wir erwarten, dass die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt auf dem Wochenmarkt eine Maske tragen sowie immer dann, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können. Insbesondere im engen Ein- und Ausgangsbereich von Geschäften sowie an Außenständen muss eine Maske getragen werden, d. h. vor dem Eintreten in ein Geschäft die Maske aufsetzen und erst nach dem Verlassen des Geschäftes die Maske absetzen. Ich setze hier auf die Vernunft der Dorstenerinnen und Dorstener.“
Text: Stadt Dorsten