Corona-Tests für Reisende sind ab sofort bei niedergelassenen Ärzten möglich
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Corona-Tests für Reisende sind ab sofort bei niedergelassenen Ärzten möglich
Der Kreis Recklinghausen ist dem Rahmenvertrag beigetreten, der im Sommer zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW e. V. geschlossen wurde.
Dadurch ist es möglich, dass niedergelassene Ärzte zur Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Tests von asymptomatischen Personen beauftragt werden können.
Ab sofort gelten alle Tests auf SARS-CoV-2 bei Personen, die einen innerdeutschen Urlaub gebucht haben und dafür einen negativen Test benötigen, als vom Gesundheitsamt veranlasst. Diese Tests können durch niedergelassene Ärzte im Kreisgebiet im Auftrag des Gesundheitsamts durchgeführt werden. Die Laborkosten werden entsprechend des Erlasses des MAGS NRW über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten des Gesundheitsfonds erstattet.
Wichtig: Da nicht alle Ärzte diese Tests durchführen und nur begrenzte Testkapazitäten zur Verfügung stehen, ist es zwingend erforderlich, sich vorher telefonisch mit der Arztpraxis in Verbindung zu setzen. Üblicherweise ist für den Test zu Reisezwecken auch die Vorlage eines Buchungsbelegs erforderlich.
Im Sommer hatte sich der Krisenstab des Kreises noch gegen den Beitritt zum Rahmenvertrag entschieden, da das Testaufkommen sich in einem Rahmen bewegte, der von den Hilfsorganisationen gut zu bewältigen war. Inzwischen haben sich die Verordnungen und Erlasse aber so sehr verändert, dass zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden müssen.
Die kassenärztliche Vereinigung hat eine Datenbank, welche Ärzte auf Corona testen: www.coronatestpraxis.de.
Text: Kreis Recklinghausen