Corona-Schutzregeln

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Maskenpflicht in Dienststellen der Stadtverwaltung gilt zunächst weiter

In den Dienststellen der Stadtverwaltung wird auch nach der erwarteten weitgehenden Aufhebung der Maskenpflicht ab kommendem Montag (4. April) die Regel zunächst weiter bestehen bleiben, Mund und Nase zu bedecken sowie die Gebäude nur mit Termin zu betreten. Ein 3 G-Nachweis ist ab Montag aber nicht mehr erforderlich.

Seit einigen Wochen gibt es immer wieder Corona-Infektionen in Abteilungen, die teilweise auch zu Einschränkungen der Dienstbereitschaft geführt haben. Mit der vorläufigen Beibehaltung der Corona-Schutzregeln möchte die Stadtverwaltung sicherstellen, dass alle Abteilungen weiterhin dienstbereit sind. Erste Beigeordnete Nina Laubenthal, Leiterin des Corona-Krisenstabes: „Wir werden das Infektionsgeschehen im Hause in den nächsten Tagen sorgfältig beobachten und gegen Ende der kommenden Woche beraten, ob und welche Lockerungen sinnvoll sind.“

Text: Stadt Dorsten

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