Corona-Schutz-Verordnung

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Corona-Schutz-Verordnung

Wiederöffnung von Geschäften ist in Dorsten gut angelaufen

Die Wiederöffnung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern ist am Montag in Dorsten gut angelaufen. Viele Händler haben den von der Stadt Dorsten zur Verfügung gestellten Vordruck genutzt und auf Aushängen kenntlich gemacht, wie viele Kunden gleichzeitig ein Geschäftslokal betreten dürfen.

Bei den Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) standen am Montag nicht Sanktionen, sondern vor allem Information und die Klärung offener Fragen im Vordergrund.

Als problematisch hat sich allerdings die – wenn auch zügig und gut voranschreitende – Baustelle zur Erneuerung der Innenstadt herausgestellt. Auf den verengten Wegen ist es für Passanten schwer, einen geeigneten Abstand zu halten. Bürgermeister Tobias Stockhoff appelliert daher an alle Innenstadtbesucher, sich in den Engpässen der Baustelle ganz besonders umsichtig zu verhalten: „Auch wenn es in Nordrhein-Westfalen noch keine Verpflichtung dazu gibt: Wer sich in der Öffentlichkeit aufhält, sollte einen (Behelfs-)Mund-Nase-Schutz tragen. Das hat nichts mit übertriebener Vorsicht zu tun, sondern ist ein Zeichen der Solidarität. Denn wer selbst unbemerkt den Corona-Virus in sich trägt, schützt damit andere vor Ansteckung.“

Geschäfte, die weiterhin nicht öffnen dürfen, suchen ihrerseits nach Lösungen. Auch in Dorsten gab es z.B. Versuche, große Verkaufsflächen durch Abtrennungen auf unter 800 Quadratmeter zu reduzieren. Die Stadt Dorsten empfindet es hier als wenig hilfreich, dass einerseits das NRW-Gesundheitsministerium NRW erklärt, die 800-qm-Regelung sei streng auszulegen und zugleich das Wirtschaftsministerium NRW für eine „großzügige Interpretation“ plädiert.

Die Essener Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof hat vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen die Beschränkungen für große Geschäftslokale eingereicht. Mit vielen anderen Städten hofft auch Dorsten hier im Laufe der Woche auf ein Urteil. Die Stadt kann sich durchaus vorstellen, dass Sonderregelungen mit der Corona-Schutzverordnung im Einklang stehen könnten: Etwa die Verkleinerung der Verkaufsfläche durch Abtrennungen auf unter 800 Quadratmeter oder eine striktere Begrenzung bei der Zahl der Kunden, die allerhöchstens ins Lokal dürfen.

Text: Stadt Dorsten

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