Bürgerinnen und Bürger können sich in Dorsten an neun Stellen testen lassen
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Bürgerinnen und Bürger können sich in Dorsten an neun Stellen testen lassen
Bürgermeister Tobias Stockhoff bedankt sich für schnelles Handeln und großartige Arbeit
Ergänzend zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist im Kreis Recklinghausen am heutigen Montag eine Allgemeinverfügung in Kraft getreten, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, trotz eines Inzidenzwerts von über 100 u.a. Handelseinrichtungen (nicht täglicher Bedarf) zu besuchen und körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung dafür ist ein tagesaktuelles negatives Testergebnis.
Eine aktuelle Übersicht von Schnellteststellen in Dorsten gibt es hier: https://www.dorsten.de/schnelltest
Weitere Hinweise sowie eine Liste von Anbietern von Schnelltests im Kreis Recklinghausen gibt es hier:
https://www.kreis-re.de/Inhalte/Buergerservice/Gesundheit_und_Ernaehrung/Infektionsschutz/corona-tests.asp
Dass es in Dorsten zu diesem Zeitpunkt bereits neun anerkannte Stellen gibt, an denen Bürgerinnen und Bürger einmal pro Woche kostenlos das Angebot eines Schnelltests nutzen dürfen, wertet Bürgermeister Tobias Stockhoff als großen und wichtigen Schritt im Kampf gegen das Corona-Virus.
So konnte z. B. das Dorstener Unternehmen Sickelmann (Zentrum für Erste-Hilfe-Ausbildung) nach eigenen Angaben schon rund 1000 Testungen vornehmen. „Das ist eine großartige Leistung. Schließlich sind Testungen, also die Feststellung einer Corona-Infektion, die effektivste Möglichkeit, Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Tobias Stockhoff und ergänzt: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teststellen in unser Stadt leisten Großartiges und verdienen ebenso viel Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit und ihr schnelles Handeln“. In den nächsten Tagen sollen weitere Schnellteststellen im Stadtgebiet hinzukommen.
Tobias Stockhoff weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Möglichkeit, trotz steigender Inzidenzwerte mit einem negativen Testergebnis weiterhin in vielen Läden einkaufen gehen zu können, oder körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, unter keinen Umständen als Freifahrtschein für Unvernunft betrachtet werden darf.
„Die Notbremse, die die Landesregierung aufgrund der steigenden Inzidenzwerte gezogen hat, ist in erster Linie eine Verschärfung der aktuellen Maßnahmen. Entsprechend verantwortungsvoll müssen wir mit der dieser Option umgehen“, sagt er und stellt klar: „Die Möglichkeit, mit einem negativen Testergebnis etwa in den Baumarkt oder ein Bekleidungsgeschäft besuchen zu dürfen, sollte nur dann genutzt werden, wenn ein wichtiges Anliegen vorliegt.“
Hinweis:Teststellen, die in diese "Dorstener Liste“ aufgenommen werden möchten, senden bitte eine E-Mail an pressestelle@dorsten.de mit Namen, Adresse und Kontaktmöglichkeiten.
Text: Stadt Dorsten