Bestimmte chronisch kranke Personen ab sofort impfberechtigt
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Bestimmte chronisch kranke Personen ab sofort impfberechtigt
79-Jährige folgen nach Landeserlass im April
Eine Ausweitung der Impfangebote auf weitere Personen der Gruppe 2 ("Hohe Priorität") sieht der neue Impferlass des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Demnach können ab sofort auch die Personen geimpft werden, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus nach §3 Satz 2 der Coronavirus-Impfverordnung besteht (siehe Infobox).
Dass eine solche Krankheit vorliegt, bescheinigt der Arzt per Attest, das beim Impftermin vorgelegt werden muss. Wer eine Bescheinigung seines Arztes hat, kann telefonisch einen Termin im Impfzentrum des Kreises Recklinghausen vereinbaren unter 02361 / 9709060 oder eine E-Mail mit dem Betreff "Terminierung §3" mit Angabe der Telefonnummer an prioimpfung@kreis-re.de senden. Vorerst sollen diese Impfungen bis zum 6. April im Impfzentrum durchgeführt werden und im Anschluss an die Arztpraxen übergehen.
Wer bereits per Antrag auf Höchstpriorisierung ein Attest eingereicht hat, das dem neuen Kriterium zur Impfpriorisierung entspricht, bekommt einen Anruf vom Kreis mit einen Terminangebot, sofern eine Telefonnummer mitgeteilt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich auch diese Personen telefonisch oder per E-Mail an die Kreisverwaltung wenden.
Personen über 70 Jahren ab April
Ab dem 6. April soll laut Erlass landesweit die Terminvereinbarung für Personen, die 79 Jahre alt sind, über das Portal der kassenärztlichen Vereinigungen www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer 0800 116 117 02 möglich sein. Als Impfstart ist der 8. April vorgesehen. Um eine Überlastung der Terminbuchungssysteme auszuschließen, sollen Personen über 70 Jahren jahrgangsweise eingeladen werden und die Möglichkeit zur Terminbuchung bekommen.
Alle Informationen zum den Impfungen gegen das Corona-Virus gibt es auf www.kreis-re.de/coronaimpfung.
Infobox
Impfberechtigt sind nach §3 Satz 2 der Coronavirus-Impfverordnung:
Personen mit Trisomie 21
Personen nach Organtransplantation
Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung
Personen mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt
Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),g)
Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
Personen mit chronischer Nierenerkrankung
Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung (Nachweis über Vorlage eines ärztlichen Attestes) aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Text: Kreis Recklinghausen