Bebauungsplan Dorsten Nr. 25 „Jahnsportplatz / Goldbrink“, 2. Änderung

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni Anlass und Ziel der Planung Im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Wir machen MITte“ wird der Schölzbach ökologisch optimiert und gestalterisch aufgew

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni

Anlass und Ziel der Planung
Im Rahmen des Stadterneuerungsprojektes „Wir machen MITte“ wird der Schölzbach ökologisch optimiert und gestalterisch aufgewertet. In Verbindung mit dem Konzept zur naturnahen Entwicklung des Schölzbaches und seiner Zuläufe sind die Niederschlagswassereinleitungen zu überplanen.

Auf der unbebauten städtischen Fläche östlich des Jahnsportplatzes ist nach wasserrechtlicher Genehmigung durch den Kreis eine Gewässeraufweitung als Erdbecken gebaut worden. Dieses Bauwerk liegt innerhalb des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes, der über Festsetzungen die Nutzungszuordnung neu regelt sowie Voraussetzungen für begleitende Maßnahmen zur Ökologie und fußläufigen Erschließung schafft. Die ökologische Optimierung soll durch ein Konzept zur naturnahen Gestaltung von Fließgewässern und sich daraus ergebenden Maßnahmen erreicht werden. Ziele sind unter anderem die Stärkung der ökologischen Funktion, der Schutz und die Förderung von Artenvielfalt sowie die Vernetzung mit anderen Grünflächen.

Neben den ökologischen Gesichtspunkten ist die Wegeverbindung entlang des Schölzbaches von großer Bedeutung. Die im Bebauungsplan festgesetzte Verkehrsfläche dient somit nicht nur der Bewirtschaftung des Retentionsbeckens, sondern auch der Verkehrsführung von Fußgängern und Radfahrern, getrennt vom motorisierten Verkehr an der Gladbecker Straße.

Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Feldmark an der Straße „In der Miere“, östlich des
Jahnsportplatzes. Die im Bebauungsplan festgesetzte Waldausgleichsfläche liegt  im Stadtteil Wulfen südlich der „Spessartstraße“ und der Straße „Zum Ostendorfer Kamp“.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Text: Stadt Dorsten

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