Auch beim Entsorgungsbetrieb gilt ab Montag die 3G-Regel

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Auch beim Entsorgungsbetrieb gilt ab Montag die 3G-Regel

Besucherinnen und Besucher haben nur mit entsprechendem Nachweis Zutritt zum Gelände

Mit Blick auf das hohe Infektionsgeschehen hat die Stadt Dorsten entschieden, dass auch auf dem gesamten Gelände des Entsorgungsbetriebs Dorsten sowie der Stadtgärtnerei ab Montag (6. Dezember) die 3G-Regel gilt. Das heißt, dass Besucherinnen und Besucher bitte einen Nachweis mitbringen über eine Impfung, eine Genesung oder eine aktuelle, negative Testbescheinigung (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Am Eingang zum Wertstoffhof und zur Stadtgärtnerei finden ständige Zugangskontrollen statt, bei der sowohl der 3G-Nachweis als auch Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden müssen. Zudem gilt auf dem gesamten Gelände die Maskenpflicht, ein Mindestabstand von 1,5 Meter ist einzuhalten.

„Auch wenn die allermeisten Bürgerinnen und Bürger das Angebot unseres Entsorgungsbetriebs und der Stadtgärtnerei unter freiem Himmel nutzen, möchten wir den höchstmöglichen Infektionsschutz für unsere Bediensteten und auch für alle Besucherinnen und Besucher sicherstellen“, sagt Nina Laubenthal, Erste Beigeordnete und Leiterin des Corona-Krisenstabes.

Der Entsorgungsbetrieb bittet zudem darum, den Wertstoffhof nur dann aufzusuchen, wenn die Entsorgung der Abfälle aktuell zwingend erforderlich ist.

Text: Stadt Dorsten

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