Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes

Ab sofort ist Sport im Freien wieder möglich, Stadt Dorsten gibt damit auch Bolzplätze, Basketballfelder und andere Anlagen wieder frei.

Nach der am Mittwoch angekündigten weiteren Lockerung der Maßnahmen gegen die Verbreitung der Corona-Viren hat das Land NRW die Corona-Schutzverordnung überarbeitet. Diese gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 10. Mai.

Darin enthalten ist zunächst nur eine wesentliche Änderung: Freiluft-Sportstätten sind wieder geöffnet, Training sowie Freizeit- und Breitensport in „kontaktlosen“ Sportarten ist damit ab sofort wieder zulässig. Allerdigns dürfen die Kabinengebäude, Duschen oder Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume nicht genutzt werden. Auch Zuschauer dürfen die Sportanlagen nicht betreten.

Die Stadt Dorsten hat mit dieser neuen Regelung am Donnerstag auch die Sperrung von frei zugänglichen Bolzplätzen und ähnlichen Sportstätten aufgehoben. Der neuen Verordnung folgend gilt dies ausschließlich für die sportliche Nutzung! Die bekannten Kontaktverbote und -beschränkungen bestehen weiterhin. Bolzplätze sind keine Treffpunkte für größere Menschenansammlungen. Die Stadt Dorsten wird die entsprechenden „Corona-Regeln“ an diesen Plätzen kurzfristig ausschildern und dort, wo Sportgeräte demontiert wurden, diese wieder instand setzen.

Alle weiteren angekündigten Lockerungen in Nordrhein-Westfalen sollen erst ab dem 11. Mai schrittweise eingeführt werden. Die Stadt Dorsten erwartet hierzu rechtzeitig nähere Informationen.

Vorgesehen sind ab der kommenden Woche u.a. Ausweitung der Notbetreuung in Kindergärten und des Schulbetriebs, erste Angebote der außerschulischen Bildung und der Jugendarbeit, Öffnung aller Läden (auch über 800 Quadratmeter), Wiederöffnung von Gastronomie, Fitnessstudios und Tanzschulen oder die Zulässigkeit von kleineren Konzerten und Aufführungen unter freiem Himmel.

Text: Stadt Dorsten

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