Ab Montag gibt es in Grund- und Förderschulen Lolli-Tests
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Ab Montag gibt es in Grund- und Förderschulen Lolli-Tests
Am Montag dürfen die Schulen im Kreis Recklinghausen wieder in den Wechselunterricht gehen.
Damit besteht auch für die Schüler wieder Testpflicht als Voraussetzung, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Während an den weiterführenden Schulen wie zuvor Selbsttests vorgesehen sind, gibt es für die Schüler von Grund- und Förderschulen ab Montag PCR-Pooltestungen – die so genannten Lolli-Tests.
Es handelt sich bei diesem Testverfahren um eine anerkannte PCR-Methode. Diese Testmethode ist sensitiver als die Antigentests und identifiziert Infektionen auch bei niedriger Viruslast und damit wahrscheinlich geringerer Infektiosität. Alle Schüler bekommen bei diesem Test einen Abstrichtupfer, an dem sie 30 Sekunden lutschen. Anschließend kommen alle Teststäbchen in ein Sammelgefäß und werden so zur Auswertung in ein Labor gebracht. Dort werden sie nach PCR-Methode ausgewertet.
Stellt das Labor fest, dass ein Pool-Ergebnis positiv ist, wird die Schule darüber informiert. Sie sorgt dafür, dass alle Schüler der entsprechenden Gruppe noch einmal einzeln getestet werden. Dieser zweite Test soll zu Hause durchgeführt werden, "die Eltern werden um die Entnahme und Rückgabe der Einzelproben im erforderlichen Zeitraum gebeten. Schülerinnen und Schüler, die einem Pool angehören, der ein positives Testergebnis erhalten hat, gelten als Corona-Verdachtsfälle. Die Eltern nehmen sie in häusliche Isolation", heißt es dazu in der Schulmail des Landes.
Erst wenn beim Nachtest eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet wird, wird das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen ins Verfahren einbezogen. Dann wird, wie in allen anderen Fällen von positiv Getesteten auch, ermittelt, wer Kontaktpersonen ist und in Quarantäne gehen muss.
"Die Vorlage eines negativen Ergebnisses bei der Nachtestung zur Pool-Auflösung oder durch die Vorlage eines von den Eltern veranlassten PCR-Tests über den Hausarzt ist Grundvoraussetzung für die Wiederteilnahme von Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht", hat das Land vorgegeben.
Weitere Informationen zu dem Thema gibt es in den Schulmails des Schulministeriums: https://www.schulministerium.nrw/archiv-2021
Text: Kreis Recklinghausen