2020

Hinweise für Speisewirtschaften

Auflagen für Restaurants und Imbissbetriebe, Formular zur Registrierung von Gästen

Inbesondere die angeordneten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung in Speisewirtschaften haben am Mittwoch zu vielen Anfragen sowohl von Geschäftsinhabern wie auch von Kunden geführt.

Die Stadt Dorsten hat die Auflagen für den Verkauf von Speisen auf einem Infoblatt zusammengefasst, das auf der Internetseite www.dorsten.de (oben auf der Startseite im Top-Thema „Hinweise für Speisewirtschaften“) heruntergeladen werden kann.

Dort steht auch das Formular zum Download bereit, mit dem alle Gäste registriert werden müssen.

Text: Stadt Dorsten

2020 von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Stadt Dorsten bietet Zustellservice für hoheitliche Dokumente an

Dieser Service ist in der Zeit des eingeschränkten Dienstbetriebs im Rathaus ein Ausnahmefall

Die Stadt Dorsten bietet seit Mittwoch (18. März) einen Zustellservice für beantragte dringend benötigte Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel und eilige Personenstandsurkunden an.

Ausweise und Pässe können über das Formular auf der Internetseite: www.dorsten.de/dokumentenausgabe (ab 19.03.2020 freigeschaltet).

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2020 von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Neue Regelungen bei den Corona-Testzentren

Richtiges Händewaschen senkt das Infektionsrisiko um 80%

Für die zentralen Teststellen auf das Corona-Virus gibt es ab sofort neue Regelungen. Die Hilfsorganisationen übernehmen in Kooperation mit dem Kreis den Betrieb an den vorhandenen Teststellen auf den Grundstücken des Prosper Hospitals in Recklinghausen und der Paracelsus Klinik in Marl. Dort wird ausschließlich auf Anweisung des Hausarztes getestet.

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2020 von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Brauchtum

Abbrennen von Osterfeuern ist verboten – auch im privaten Kreis

Im Ordnungsamt gehen derzeit viele Anfragen ein, ob Osterfeuer denn privat abgebrannt werden dürften, wenn die großen Veranstaltungen in den Stadtteilen nicht stattfinden.

Die Antwort ist eindeutig: Nein.
Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Dorsten vom 17.03.2020 sind im Gebiet der Stadt Dorsten alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen untersagt. Das umfasst auch jegliche Osterfeuer.

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Einschränkungen zur Reduzierung persönlicher Kontakte

Viele Anfragen nach den erheblichen Einschnitten ins Geschäftsleben

Die durchaus erheblichen Einschränkungen des öffentlichen und des Geschäftslebens in Dorsten, die seit Mittwoch nach Erlass des Landes gelten, haben zu etlichen Nachfragen an die Stadtverwaltung geführt.

Dabei gab es im wesentlichen zwei Themenkreise:
Bürgerinnen und Bürger haben in Sorge um den Infektionsschutz darauf hingewiesen, dass Geschäfte geöffnet sind, die eigentlich schließen müssten.

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