Januar 2021

Baumfällungen an Kreisstraßen

Gehölze nicht mehr standsicher

Damit Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, muss der Kreis Recklinghausen im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht 125 Bäume und Sträucher an Straßen im Kreisgebiet fällen. Die Gehölze haben einen Durchmesser von 10 bis 60 Zentimetern und stehen an folgenden Kreisstraßen: Ewaldstraße (K43) in Oer-Erkenschwick, Oerweg (K19) und Bockholter Straße (K22) in Recklinghausen, Über den Knöchel (K18) in Herten, Lippramsdorfer Straße (K55), Heidener Straße (K55), Lembecker Straße (K13) und Rekener Straße (K48) in Dorsten. Die Arbeiten finden von Montag, 25., bis Freitag, 29. Januar, statt.

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Kreisverwaltung kann keine Impftermine vermitteln

Terminvereinbarung ausschließlich über die 0800 11611702 und www.116117.de

In der Kreisverwaltung rufen viele Bürgerinnen und Bürger an, um Termine für die Impfung gegen das Corona-Virus zu vereinbaren oder sich zu beschweren, dass die Nummer für die Terminvergabe nicht erreichbar ist. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat. Diese liegt in der Hand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe und ist ausschließlich über die Telefonnummer 0800 11611702 sowie über das Online-Portal www.116117.de möglich. Die Kreisverwaltung und auch das Corona-Infotelefon des Kreises Recklinghausen können dazu keine Auskünfte geben und auch keine Termine vermitteln.

Text: Kreis Recklinghausen

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Stadt Dorsten bietet Bedürftigen medizinische Masken zu günstigem Preis an

Das „Maskenpaket“ mit 10 OP-Masken und 3 FFP2-Masken ist für 2,50 Euro erhältlich, die Ausgabe erfolgt vom 25. bs zum 29. Januar im Parkhaus des Freizeitbads Atlantis

Mit der neuen landesweiten Coronaschutzverordnung, die am Montag (25. Januar) in Kraft treten wird, wird auch eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung eingeführt. Das Tragen sogenannter Alltagsmasken ist ab Montag daher nicht mehr ausreichend. Für viele bedürftige Dorstener Bürgerinnen und Bürger hat das eine unerwartete finanzielle Belastung zur Folge.

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Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in Verwaltungsgebäuden

Ab Montag ist das Tragen von Alltagsmasken in städtischen Dienstgebäuden nicht ausreichend

Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die u.a. eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung vorschreibt. Die Stadt Dorsten ordnet die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken darüber hinaus in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein. Auch u.a. im Rathaus ist das Tragen sogenannter Alltagsmasken ab Montag also nicht mehr ausreichend.

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Ex-Azubis haben doppelt Grund zur Freude

Vereinte Volksbank: erfolgreiche Abschlussprüfung und sofortiger Berufstart als Bankkaufleute

Dorsten/Bottrop. Strahlende Gesichter in der Vereinten Volksbank: Vier Bankkaufleute haben erfolgreich die Ausbildung zur Bankkaufrau/-mann abgeschlossen. Dabei gab es gleich doppelt Grund zu besonderer Freude: Zweimal wurde die Traumnote „sehr gut" in der mündlichen Abschlussprüfung und als Gesamtnote erzielt. Außerdem werden alle in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis übernommen.

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