April 2020

Vera Konieczka, Dorsten Gleichstellungsbeauftragte

Ein Leben lang die Rechte der Frauen im Blick

Als die Dorstener Gleichstellungsbeauftragte Vera Konieczka in unserem Gespräch erwähnte, dass sie sich in ihrem Ruhestand weiterhin mit der Geschichte und den Rechten der Frauen beschäftigen wird, wird mir klar: Diese Frau hat genau den richtigen Beruf ergriffen. Aber der Reihe nach, ihr Ruhestand ist ja noch eine Zeitlang hin.

Wahrscheinlich verbinden viele unserer Leserinnen und Leser den Namen Vera Konieczka mit den Frauenkulturtagen. Das ist auch richtig, aber die Organisation dieser Veranstaltungen ist nur ein kleiner Teil ihres Aufgabengebietes. Die Hauptaufgabe der Gleichstellungsbeauftragten in der Dorstener Stadtverwaltung ist es, darauf zu achten, dass die Rechte der Frauen und Männer gewahrt werden.

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2. Videokonferenz zur Wirtschaft

Stadt und heimische Branchen setzen ihren Austausch fort

In einer zweiten Videokonferenz von Bürgermeister Tobias Stockhoff und Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung WINDOR mit Vertretern der lokalen Wirtschaft wurden am vergangenen Freitag viele Sorgen und Probleme thematisiert, die sich aus der Corona-Krise ergeben.
Ein Lob hatten die Unternehmensvertreter allerdings auch auszusprechen: Einhellig schilderten sie gute Erfahrungen mit der Bezirksregierung Münster. Anträge auf die „Landessoforthilfe“ seien dort schnell und kompetent bearbeitet worden. Auch darüber hinaus werde Hilfe wenn möglich umgehend geleistet.

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Die Kommunalwahl in Dorsten

Fragen an Klaus Ihling, die nicht nur Erstwähler interessieren

Am 13. September ist es wieder so weit: Wir dürfen wählen. Wählen zu dürfen ist ein Privileg und absolut nicht selbstverständlich. So gibt es das moderne Wahlrecht mit gleichen und geheimen Wahlen in Deutschland erst 1919 in der Weimarer Republik. Erst seit dem dürfen bei uns auch Frauen wählen. Die erste Bundestagswahl fand 340 Jahre später, am 14. August 1949 statt.

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Brauchtum

Erlass des Landes bestätigt Verbot von „Osterfeuern“ – auch ohne Publikum

Die Landesregierung hat per Erlass noch einmal klargestellt, dass jegliches Abbrennen von „Osterfeuern“ untersagt bleibt.

Das Verbrennen von Gegenständen wie auch Grünschnitt ist nach § 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImSchG) grundsätzlich verboten.

Ausnahmen von diesem Verbot wären allein möglich als Oster- oder Brauchtumsfeuer, die für jedermann zugänglich sein müssen. Diese Brauchtumsfeuer sind allerdings als Veranstaltung nach der Corona-Schutz-Verordnung des Landes gegenwärtig ebenfalls verboten.

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„Ich hab’s!“: Stadt Dorsten stellt Kindern ein Rechenspiel zur Verfügung

Ein Spiel für 1 bis 6 Spieler, Regeln und Spielchips können zu Hause ausgedruckt werden

In Zeiten der Corona-Krise ist auch für Kinder vieles anders. Die Kontaktsperre kann schnell zu Langeweile führen. Dieser drohenden Langeweile möchte die Stadt Dorsten entgegenwirken und stellt Kindern deshalb auf ihrer Website www.dorsten.de eine Anleitung für ein Rechenspiel zur Verfügung. „Ich hab’s!“ ist der Titel des Spiels, in dem es das Ziel ist, von einem gewürfelten Ergebnis auf den richtigen Rechenweg zu schließen. Dabei geht es nicht allein um Schnelligkeit.

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