Zweite Auffrischungsimpfung ab sofort in den kommunalen Impfstellen möglich

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Zweite Auffrischungsimpfung ab sofort in den kommunalen Impfstellen möglich

STIKO empfiehlt bestimmten Personengruppen erneuten Booster

Der neue Erlass des Landes ist da: Ab sofort ist entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine zweite Auffrischungsimpfung für bestimmte Personen im Kreis Recklinghausen möglich. Dazu zählen alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Menschen mit Immundefizienz ab einem Alter von 5 Jahren. Für diese Personen wird der erneute Booster frühestens drei Monate nach der letzten Auffrischungsimpfung empfohlen.

Ebenfalls ein viertes Mal geimpft werden können Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Bei dieser Personengruppe soll die Impfung in der Regel frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Keine Auffrischungsimpfung soll es hingegen für diejenigen geben, die sich nach der dritten Impfung mit Corona infiziert haben und bei denen diese Infektion durch eine PCR-Test nachgewiesen wurde.

Eine Übersicht aller Impfstellen im Kreisgebiet gibt es auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/coronaimpfung.

Text: Kreis Recklinghausen

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