Öffentliche Auslegung

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Öffentliche Auslegung

Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten-Wulfen „Barkenberg Süd“

Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Barkenberg Süd“ will die Stadt Dorsten am Handwerkhof an der Dimker Allee in Barkenberg Wohnnutzungen in leerstehenden Flächen für Handel und Dienstleistung ermöglichen. Die Unterlagen dazu liegen ab 22. Februar für einen Monat öffentlich aus.

Die seinerzeitigen städtebaulichen Zielsetzungen am Handwerkshof entsprechen nicht mehr dem heuti­gen Stand und der tatsächlichen Entwicklung. Mittlerweile stehen weite Teile der Immobilie leer. Mit Blick auf die Ladenzeile und den Handwerkshof hat sich die Situation gegenüber früher insofern gewandelt, als hier insgesamt ein geringerer Flächenbedarf für Handel und Dienstleistungen besteht. Da leerstehende Nutzungseinheiten dem Stadterneuerungsprozess in Barkenberg schaden können, bestehen aus heutiger Sicht keine Bedenken, auch die Wohnnutzung zu ermöglichen.

Mit der Teilaufhebung des gültigen Bebauungsplanes kommt eine Neuordnung des Quartiers gemäß § 34 Baugesetzbuch („Bauen im unbeplanten Innenbereich“) und die Ermöglichung einer städtebaulich verträglichen Neustrukturierung und Wiederbebauung in Betracht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 22. Februar bis 22. März 2022 im Rathaus, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. Obergeschoss des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Stadt Dorsten abrufbar: www.dorsten.de/planbeteiligung

Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme per E-Mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.

Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich. Für eine persönliche Beratung oder weitere Auskünfte, wird um telefonische Voranmeldung gebeten bei Herrn Wyzlik unter der Rufnummer 02362 / 66 49 70.

Corona-Regeln: Aktuell gilt für den Zugang zum Rathaus die 3 G-Regel. Aufgrund der Zugangskontrolle ist nur der Eingang auf der Rückseite am Bürgerbüro geöffnet. Innerhalb des Verwaltungsgebäudes ist eine medizinische Maske zu tragen.

Text: Stadt Dorsten

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