Beisetzungen

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Beisetzungen

Trauerfeiern mit bis zu 20 Personen und Nutzung der Trauerhallen wieder möglich

Mit der schrittweisen Rückkehr in eine gewisse Normalität gelten ab sofort auch neue Regeln für Beisetzungen. Die Städte im Kreis Recklinghausen haben sich darauf verständigt, dass bei Trauergesellschaften nun bis zu 20 Personen zulässig sind – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

In Dorsten können dabei auf städtischen Friedhöfen auch wieder Trauerhallen genutzt werden. Wie in Geschäftslokalen ergeben sich Einschränkungen hier aus der Größe der Räume:  Je zehn Quadratmeter Fläche darf sich eine Person in der Halle aufhalten. Die örtlichen Bestatter wurden über die Regelungen informiert. An den Trauerhallen wird es entsprechende Aushänge geben und Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände. Die Stadt wird zudem eine regelmäßige und gründliche Reinigung und Desinfektion veranlassen.

Unabhängig davon gelten die bekannten Grundregeln des Infektionsschutzes: Die Teilnehmer einer Beisetzung sollen ausreichend Abstand zueinander halten. Die Stadt Dorsten empfiehlt zudem, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Text: Stadt Dorsten

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