Bei der Stadt Dorsten sind 56 Anmeldungen für Osterfeuer eingangen

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Bei der Stadt Dorsten sind 56 Anmeldungen für Osterfeuer eingangen

Damit die Feuer nicht zur Qual für Nachbarn werden, sind Vorgaben unbedingt zu beachten

Bis zum gestrigen Montag (11. April) hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, beim Ordnungsamt der Stadt Dorsten für das kommende Wochenende Oster- und Brauchtumsfeuer anzumelden. Insgesamt sind für Karsamstag, Ostersonntag und Ostermontag 56 Anmeldungen eingegangen. Die Osterfeuer verteilen sich auf die Dorstener Stadtteile wie folgt:

  • Altendorf-Ulfkotte: 7
  • Deuten: 3
  • Feldmark: 8
  • Hardt: 9
  • Hervest: 6
  • Holsterhausen: 3
  • Lembeck: 10
  • Östrich: 2
  • Rhade: 3
  • Wulfen (inkl. Barkenberg): 5

 

Neben Kirchengemeinden, Sportvereinen, Schützenvereinen, Junggesellenvereinen, Heimatvereinen und Hofgemeinschaften sind es vor allem Nachbarschaften, die ein Osterfeuer angemeldet haben. Aber auch Gartenfreunde und Züchterverbände sind dabei.

Bürgermeister Tobias Stockhoff freut sich, dass nach zweijähriger pandemiebedingter Pause in diesem Jahr in allen Dorstener Stadtteilen Oster- und Brauchtumsfeuer stattfinden. „Viele Bürgerinnen und Bürger freuen sich in diesem Jahr besonders auf die Oster- und Brauchtumsfeuer in unserer Stadt. Osterfeuer sind Veranstaltungen der Begegnung. Hier trifft man sich, hier kommt man ins Gespräch. Auch das hat uns allen in den vergangenen zwei Jahren sehr gefehlt“, sagt der Bürgermeister.

Um das Brauchtumsfeuer nicht zu einer Belastung für Nachbarn und Umwelt werden zu lassen, muss   das Feuer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Veranstalter müssen größere Organisationen wie z. B. Kirchengemeinden, Vereine, Ver­bände sein, die eine derartige Veranstaltung für eine größere Teilnehmerzahl durchfüh­ren. Das Feuer muss im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sein.

Die Veranstaltung muss in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu den Osterfeiertagen statt­finden (nicht Wochen vorher oder nachher).

Auch für Brauchtumsfeuer dürfen nur pflanzliche Abfälle (Schlagabraum, Schnittholz, Kleinhölzer etc.) verwendet werden. Das Material muss weitestgehend trocken und frei von Verpackung oder sonstigen Anhaftungen sein.

Um das Ablagern von fremdem Müll, Hausrat, Sperrmüll etc. zu vermeiden, sollte der Grünabschnitt zweckmäßiger Weise erst wenige Tage vor der Veranstaltung zu­sammengetragen werden. Zum Schutz der Kleintiere muss das Feuerungsmaterial am Tage des Verbrennens umgeschichtet werden.
Zum Anzünden und zur Unterhaltung des Feuers darf lediglich Papier, Stroh, Reisig  o. ä. genutzt werden. Die Verwendung von Altreifen, Mineralölen und anderen stark rauchentwickelnden oder belastenden Stoffen ist verboten.

Der Abstand zu Gebäuden und Anpflanzungen muss groß genug sein, um Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belastungen durch Luftverunreinigungen zu verhindern. Die einzuhaltenden Mindestabstände können beim Ordnungsamt erfragt werden.

Der Abbrennhaufen darf eine Grundfläche von 5x5 m und ein Gesamtvolumen von 50 m3 nicht überschreiten und muss von einem 15 m weiten Ring umgeben sein, der frei von Schlagabraum und ähnlich brennbaren Stoffen ist.

Das Feuer soll nicht zu früh aufgeschichtet werden und ist vor dem Anstecken noch einmal umzuschichten, da oftmals Tiere Unterschlupf in solchen Aufschichtungen suchen.

Die Feuer sind dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Aufsichtsper­sonen dürfen die Verbrennungsstätte erst verlassen, wenn Feuer und Glut vollständig erloschen sind. Geeignetes Material zum Löschen des Feuers ist bereitzuhalten.

Ein vorhandenes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.

Nach Beendigung des Feuers sind Verbrennungsrückstände sofort in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken.

Wer noch Fragen zum Osterfeuer hat, wendet sich bitte an das Ordnungsamt (Tel. 02362 / 66 3765) oder die Umweltabteilung (Tel. 02362 / 663523).

Wer Fragen zur Entsorgung seiner Grünabfälle hat, wendet sich bitte an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Dorsten (Tel. 02362 / 665605).

Text: Stadt Dorsten

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