An diesen öffentlichen Plätzen gilt in Dorsten die Maskenpflicht

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Neben Fußgängerzone und Bereichen der Innenstadt auch am Wulfener Markt und Berliner Platz

Die Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus regelt auch, dass Bürgerinnen und Bürger in sämtlichen Fußgängerzonen des Kreises eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. In Dorsten sind Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus angehalten, auch in weiteren Bereichen der Innenstadt, sowie am Wulfener Markt und am Berliner Platz in Holsterhausen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Seit dem heutigen Mittwoch werden Bürgerinnen und Bürger durch Plakate an diesen Plätzen auf die Maskenpflicht hingewiesen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Dorsten hat zudem auch hier seine Präsenz erhöht, um Sicherheit zu vermitteln und die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren. Bei Fragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des KOD gerne zur Verfügung.

Hinweis:
Zur Orientierung sind die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, in den dieser Mitteilung angehängten Karten farblich markiert.

Gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen gilt die Maskenpflicht auch bei Sportveranstaltungen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind demnach verpflichtet, in öffentlichen und privaten Sportanlagen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – unabhängig davon, ob sie einen Stehplatz oder einen Sitzplatz nutzen.  

Die Maskenpflicht gilt ebenso bei Kulturveranstaltungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen. Darunter fallen auch Konzerte und Theateraufführungen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind auf Verlangen durch das Vorzeigen eins ärztlichen Attests nachzuweisen.

Maskenpflicht Berliner Platz

Maskenpflicht Wulfener Markt

Text und Fotos: Stadt Dorsten

Zurück