Herbst- und Heimatfest

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Herbst- und Heimatfest

In der Stadt gilt während des Festes von Freitag bis Sonntag die 3 G-Regel, Einhaltung wird in Stichproben kontrolliert, Verstöße kosten 250 Euro Bußgeld

Wenn von Freitag bis Sonntag mit dem Herbst- und Heimatfest das erste Stadtfest seit anderthalb Jahren gefeiert wird, soll der Infektionsschutz nicht vernachlässigt werden: In der gesamten Innenstadt, auf dem Lippetorplatz und auch auf dem Platz der Deutschen Einheit gilt dann die so genannte 3 G-Regel: Wer an der Veranstaltung teilnehmen möchte, muss entweder geimpft, von einer Corona-Infektion genesen oder aktuell getestet sein. Bei Stichprobenkontrollen sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Verstöße gegen die 3 G-Regel werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.

Während die seit dem 1. Oktober gültige Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen die Maskenpflicht im Freien deutlich gelockert hat, ist die 3 G-Regel für etliche Veranstaltungen als Zugangsvoraussetzung festgelegt worden. Dies betrifft unter anderem auch „Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden“ (Corona-Schutzverordnung § 4 (2) 2.). Um eine solche Großveranstaltung handelt es sich bei dem Herbst- und Heimatfest am kommenden Wochenende, da in der Innenstadt davon auszugehen ist, dass ständig mindestens 2500 Menschen hier unterwegs sein werden.

Da insbesondere in den Straßen und während der Märkte damit zu rechnen ist, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden können, gilt die dringende Empfehlung, beim Besuch des Festes eine Maske zu tragen.

Text: Stadt Dorsten

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