Lokallust Dorsten - page 33

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27. Januar 2018
Steuern
Mit uns halten Sie
den Kurs und Ihre Ziele
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Dorsten Hainichen
WOLTSCHE, BRIESKORN + PARTNER GBR
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Quelle: Auszüge aus Wolters Kluwer
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Stephanie Deppe
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sich aus also keine Belege mehr
einreichen. Das gilt insbeson-
dere für Spendenquittungen,
die Sie bisher zwingend vorle-
gen mussten. Aus der Vorlage-
pflicht wird damit eine Aufbe-
wahrungspflicht.
Anhebung der
Kleinbetragsgrenze bei
Rechnungen:
Für Rechnungen bis zu 150
Euro gelten bisher einfachere
Vorschriften: Auf Name und
Adresse des Käufers, Rech-
nungsnummer sowie Ausweis
des Nettobetrags und der Um-
satzsteuer wird hier verzichtet.
Es genügt die Angabe des Brut-
tobetrags und des Umsatzsteu-
ersatzes (7 % oder 19 %). Das
ist vor allem bei Bargeschäften
eine große Erleichterung. Diese
sogenannte Kleinbetragsgren-
ze soll nun auf 200 Euro erhöht
werden.
KINDERGELD:
2017 gab es für das erste und
zweite Kind ein Kindergeld
in Höhe von 192 Euro, für das
dritte Kind 198 Euro und für
das vierte und jedes weitere
Kind je 223 Euro. Der Kinder-
freibetrag fiel mit 4.716 Euro
ebenfalls etwas höher aus. Der
Erziehungsfreibetrag blieb un-
verändert bei 2.640 Euro. Der
Kinderzuschlag wurde ab dem
1.1.2017 auf 170 Euro monatlich
angehoben. Ihn erhalten Eltern,
die zwar ihren eigenen Lebens-
unterhalt
selbst
bestreiten
können, aber nicht genug Geld
haben, um auch den Bedarf für
ihre Kinder zu decken.
UNTERHALTS-
VORSCHUSS:
Für Kinder von bis zu fünf Jah-
ren gab es ab 1.1.2017 einen
Unterhaltsvorschuss von 152
Euro pro Monat, für ältere Kin-
der von 203 Euro pro Monat.
Entsprechend der Änderung
beim Grundfreibetrag erhöhte
sich auch der Unterhaltshö-
chstbetrag
auf
8.820 Euro.
Durch die Erhöhung können
auch höhere Unterhaltslei-
stungen steuerlich geltend ge-
macht werden.
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