Lokallust Dorsten - page 32

32 Steuern
Heinrich Mussmann
Jahrgang 1954
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater, Insolvenzberater DAA
Sozius und Kanzleigründer
Andreas Friedrich Schade
Jahrgang 1960
Dipl.-Ökonom, Steuerberater,
Sozius seit 2000
Michael Nerka
Jahrgang 1972
Steuerberater,
Sozius seit 2005
Mussmann, Schade & Kollegen · Marler Straße 41 · 46282 Dorsten · Telefon 02362-79450 ·
Steuerberatung und Unternehmensberatung
Von der Existenzgründung, über Unternehmensaufbau
und -festigung, bis zur Nachfolgeregelung
ELEKTRONISCHE
ÜBERMITTLUNG:
Viele Daten werden elektro-
nisch an das Finanzamt über-
mittelt, zum Beispiel die Höhe
der Rentenzahlungen, Lohner-
satzleistungen und Kranken-
versicherungsbeiträge.
Stellt
sich heraus, dass die übermit-
telten Daten falsch sind, muss
der Steuerbescheid jetzt aufge-
hoben oder geändert werden –
und zwar auch dann, wenn die
Einspruchsfrist schon längst
abgelaufen ist.
GRUNDFREIBETRAG:
Der Grundfreibetrag beträgt
seit dem 1.1.2017 8.820 Euro.
Als Ausgleich der 2014 und
2015 entstandenen kalten Pro-
gression werden zusätzlich die
Eckwerte des Steuertarifs um
0,73 % angehoben. Das ent-
spricht der Inflationsrate des
Jahres 2016 und führt ab 2017
zu einer zusätzlichen Steue-
rentlastung. Der Eingangssteu-
ersatz von 14 Prozent bleibt
konstant.
BEHINDERTEN-
PAUSCHBETRAG:
Wenn
Sie
den
Behinder-
ten-Pauschbetrag in Anspruch
nehmen wollen, müssen Sie
dem Finanzamt entsprechende
Unterlagen zu Ihrer Behinde-
rung vorlegen. In Zukunft ist die-
Stichtag in diesem Jahr für die Abgabe der Steuererklärung
ist wie immer der 31. Mai 2018, dann müssen alle Unterla-
gen für das gerade abgelaufene Jahr 2017 beim Finanzamt
eingegangen sein. Da der 31. Mai ein Feiertag ist, endet die
Frist am 1. Juni 2018. Wer die Hilfe eines Steuerberaters in
Anspruch nimmt, hat bis zum 31. Dezember 2018 Zeit.
Obwohl das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, um-
fangreich und zudem ständig geändert wird, nutzen nicht
einmal die Hälfte aller Steuerpflichtigen die Dienste eines
Steuerberaters. Doch professionelle Hilfe lohnt sich meist,
will man nicht Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzichten. Wer
keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im Durchschnitt auf
eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1.000 Euro. Mit
Hilfe eines Steuerberaters ist oft sogar mehr drin. Zudem ge-
winnt der Steuerpflichtige den Vorteil auf Fristverlängerung
bis zum 31. Dezember.
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflichtet, wenn Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug be-
antragt haben, bei berufstätigen Ehepartnern einer die Steuerklasse V oder VI hat, die Ehepartner die Kombination IV-Faktor/
IV-Faktor gewählt haben, Sie Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohnersatzleistung bezogen haben.
ser Nachweis nicht mehr jedes
Jahr nötig, sondern nur noch
erforderlich, wenn Sie den Be-
hinderten-Pauschbetrag
zum
ersten Mal beantragen oder sich
etwas ändert (z. B. Grad der Be-
hinderung) oder das Finanzamt
diesen anfordert.
Belege:
Das Finanzamt fordert die Be-
lege, die es sehen will, nur noch
bei Bedarf an. Sie müssen von
Wichtige Steueränderungen für das Jahr 2017
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