Stadt Dorsten ordnet Maskenpflicht in öffentlichen Verwaltungsgebäuden an

von Martina Jansen

Stadt Dorsten ordnet Maskenpflicht in öffentlichen Verwaltungsgebäuden an

Die rund 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dorsten werden ab Dienstag (21. April) die öffentlichen Verwaltungsgebäude bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch mit einer Mund-Nasen-Maske betreten.  

Diese Regelung gilt auch für Bürgerinnen und Bürger. Wer also ein Dienstgebäude der Stadt Dorsten betritt, etwa das Rathaus, hat unbedingt eine Mund-Nasen-Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher des Wertstoffhofes der Stadt Dorsten.

Im Laufe der nächsten Woche wird die Stadtverwaltung Dorsten damit beginnen, den in vielen Bereichen wegen der Corona-Krise angepassten Dienstbetrieb unter strenger Einhaltung der hygienischen Anforderungen nach und nach wieder auf „Normalbetrieb“ umzustellen. Weitere Informationen dazu folgen zu Beginn der nächsten Woche.

In städtischen Kindertagesstätten gilt die Mund-Nasen-Masken-Pflicht ab Donnerstag (24. April): Kinder sind dort im Gegensatz zu erwachsenen Personen allerdings von dieser Pflicht befreit.

Bürgermeister Tobias Stockhoff empfiehlt das Tragen von Masken auch in Kindertagesstätten in kirchlicher und freier Trägerschaft und in Schulen. Seine klare Empfehlung richtet sich darüber hinaus an alle Dorstener Bürgerinnen und Bürger: „Trotz der schrittweisen Lockerungen bleibt der Gesundheitsschutz das oberste Ziel. Uns muss klar sein, dass die Corona-Krise noch nicht beendet ist. Daher gilt weiterhin, gemeinsam alles dafür tun, mögliche Infektionsketten zu durchbrechen. Und dafür sind Masken ein geeignetes Mittel.“

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die keine Mund-Nasen-Maske besitzen, können eine medizinische Einwegmaske (OP-Maske) zum Preis von 1 Euro pro Stück am Eingang der Verwaltungsgebäude erwerben.

Text: Stadt Dorsten

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