Die Kommunalwahl in Dorsten

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Die Kommunalwahl in Dorsten

Fragen an Klaus Ihling, die nicht nur Erstwähler interessieren

Am 13. September ist es wieder so weit: Wir dürfen wählen. Wählen zu dürfen ist ein Privileg und absolut nicht selbstverständlich. So gibt es das moderne Wahlrecht mit gleichen und geheimen Wahlen in Deutschland erst 1919 in der Weimarer Republik. Erst seit dem dürfen bei uns auch Frauen wählen. Die erste Bundestagswahl fand 340 Jahre später, am 14. August 1949 statt.

In Dorsten gibt es etwa 63.000 stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger für die diesjährige Kommunalwahl. Davon sind etwa 3.500 Erstwähler. Gerade diese Erstwähler haben sicherlich Fragen zum Ablauf der Wahl. Wir trafen uns daher mit Klaus Ihling, Sachgebietsleiter Zentrale Dienste, Statistik und Wahlen der Stadt Dorsten, der uns unsere Fragen hinsichtlich der kommenden Wahl fachmännisch beantworte.

„Die Kommunalwahl ist die größte Herausforderung für uns, die wir die Wahl organisieren‟, erklärt er Christian Sklenak und mir zu Beginn des Gespräches. „Wir sind quasi die Herren des Wahlgeschehens, bei uns reichen die Parteien ihre Wahlvorschläge ein, wir prüfen die Zulassung und drucken die Wahlzettel‟, fuhr er fort, bevor er unsere Fragen beantwortete.

Ab welchem Alter darf ich wählen? Wie viele Stimmen habe ich?
Klaus Ihling: „Alle deutschen Staats- und auch alle EU-Bürger, die am Wahltag 16 Jahre alt und sind und dann mindestens 16 Tage in Dorsten wohnen, sind berechtigt an der Wahl teilzunehmen. Dabei hat jeder Stimmberechtigte für jede einzelne Wahl nur eine Stimme, die er abgeben darf.‟

Wo kann ich wählen und wie erfahre ich das?
Klaus Ihling: „Dorsten ist aufgeteilt in 22 Kommunalwahlbezirke. Auf der Wahlberechtigung, die jeder Wahlberechtigte etwa einen Monat vor der Wahl erhält, ist angegeben, in welchem der 47 Wahllokale die betreffende Person wählen kann.‟

Wer oder was steht zur Wahl?
Klaus Ihling: „Die diesjährige Kommunalwahl besteht aus fünf verschiedenen Wahlen. Dabei werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gewählt, der Rat der Stadt, die Landrätin oder der Landrat des Kreises Recklinghausen, der Kreistag des Kreises Recklinghausen und erstmalig und auch einzigartig in NRW die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr.
Welche Personen oder Parteien sich zur Wahl stellen, das steht erst am 16. Juli 2020 endgültig fest. Bis zu diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge eingereicht werden. Zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters stehen laut Medienbereichten mit heutigem Stand Jennifer Schug und Tobias Stockhoff zur Wahl.

Wer kann zur Bürgermeisterin oder zur Landrätin beziehungsweise zum Bürgermeister oder zum Landrat gewählt werden?
Klaus Ihling: „Diese Bewerber müssen in Deutschland wohnende Deutsche oder EU-Bürger und am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sein.“

Wer gewinnt die Bürgermeisterwahl in Dorsten und für wie lange ist sie oder er gewählt?
Klaus Ihling: „Für alle Wahlen beträgt die Wahlzeit fünf Jahre. Bei der Bürgermeisterwahl gewinnt die Bewerberin oder der Bewerber, der im ersten Wahldurchgang mehr als die Hälfte der gültigen Stimmenerhält. Erhält von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, wird die Wahl zwei Wochen später zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen erhielten, erneut durchgeführt. Bei dieser Stichwahl gewinnt die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber mit den meisten Stimmen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister sind zugleich auch Vorsitzende oder Vorsitzender des Rates der Stadt Dorsten.‟

Wer kann bei der Wahl zum Rat der Stadt Dorsten, zum Kreistag oder zur RVR-Verbandsversammlung gewählt werden?
Klaus Ihling: „Jeder Deutsche und EU-Bürger, der am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Dorsten, im Kreis Recklinghausen oder in einer Gemeinde des RVR-Gebietes wohnt, kann bei diesen Wahlen gewählt werden.“

Die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird zum ersten Mal durchgeführt. Wen kann ich hier wählen?
Klaus Ihling: „Im Gegensatz zur Wahl des Rates der Stadt Dorsten, können hier keine Personen, sondern Parteilisten gewählt werden. Wer in die Verbandsversammlung einzieht, hängt von der Anzahl der abgegebenen Stimmen für die einzelnen Parteien ab.“

Wann ist mein Stimmzettel ungültig?
Klaus Ihling: „Sobald ein Stimmzettel neben dem Wahlkreuz einen Kommentar oder Ähnliches enthält, ist dieser Stimmzettel ungültig. Er zählt jedoch in der Statistik als an der Wahl teilgenommen, ebenso wie Wahlzettel, die nicht ausgefüllt wurden.‟

Wo kann ich wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin?
Klaus Ihling: „Im Rathaus wird vor der Wahl ein Briefwahlbüro eingerichtet. Hier können Wahlberechtigte vier Wochen vor der Wahl ihre Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Weitere Infos dazu gibt es auf der Webseite der Stadt Dorsten. www.dorsten.de

Falls die oder der Wahlberechtigte akut erkrankt, besteht noch die Möglichkeit die Unterlagen von einem Bevollmächtigten aus dem Briefwahlbüro abholen zu lassen. Mit einem ärztlichen Nachweis kann der Erkrankte somit noch bis zum Wahlnachmittag seine Stimme abgeben.‟

Wie und wann kann ich das Ergebnis der Wahl erfahren?
Klaus Ihling: „Das vorläufige Wahlergebnis wird noch am Wahlabend ermittelt und auf die Webseite der Stadt Dorsten gestellt. Das endgültige Ergebnis stellt der Wahlausschuss erst nach einer Woche fest.‟

Was sind Reservelisten und Überhangmandate?
Klaus Ihling: „Direkt in denRat der Stadtgewählt werdendie jeweiligen Gewinner der 22 Wahlbezirke. Die restlichen 22 Sitze im Rat der Stadt werden aufgrund der Wahlergebnisse der jeweiligen Parteien vergeben. Das hört sich einfach an, wird aber durch ein spezielles Programm ausgerechnet.

Die Politiker auf den Reservelisten ziehen dann ebenfalls in den Rat ein. Dabei ist es durchaus klug seine Spitzenkandidatin oder -kandidaten auf einen der vorderen Plätze der Reserveliste zu setzen, für den Fall, dass sie oder er in dem zuständigen Wahlkreis nicht die Mehrheit erhalten wird. So zieht sie oder er mit hoher Wahrscheinlichkeit doch in den Rat der Stadt ein.

Ziehen jedoch aufgrund direkt gewählter Bewerber in den Wahlbezirken mehr Mitglieder einer Partei in den Rat ein, als ihr anteilmäßig anhand der abgegebenen Stimmen zustehen würde, greifen die sogenannten Überhangmandate. Um andere Parteien damit nicht zu benachteiligen, erhalten auch sie anteilsmäßig weitere Sitze im Rat, sogenannte Ausgleichsmandate. Aus den ursprünglichen 44 Sitzen können daher durchaus 54 Sitze werden, die von Ratsmitgliedern besetzt werden.‟

Kann ich mich auch parteilos selbst zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters oder zur Wahl in den Rat anmelden?
Klaus Ihling: „Ja das geht. In diesem Fall benötigen Sie als Einzelbewerber für die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister 220 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem ganzen Stadtgebiet. Möchten Sie in einem bestimmten Wahlbezirk als Ratsmitglied kandidieren, so benötigen Sie fünf Unterschriften von Wahlberechtigten aus diesem Wahlbezirk.“

Vielen Dank Herr Ihling, dass Sie sich die Zeit für uns genommen und unsere Fragen so ausführlich beantwortet haben. Wir hoffen, dass wir damit die Unsicherheit hinsichtlich der Kommunalwahl bei unseren Erstwählern beseitigen konnten.

Text: Martina Jansen

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