Wahlen zum Integrationsrat

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Wahlen zum Integrationsrat

Wahlbenachrichtigungen werden ab Samstag verschickt, Briefwahlbüro im Sozialamt öffnet am Montag (17. August)

Am 13. September, dem Tag der Kommunalwahl, finden in Nordrhein-Westfalen auch die Integrationsratswahlen statt.

Der Integrationsrat agiert unabhängig und wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er vertritt die Interessen der in Dorsten lebenden Migrantinnen und Migranten gegenüber dem Rat und den Ratsgremien sowie der Öffentlichkeit.

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • oder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und sich auf Antrag spätestens bis zu zwölften Tag vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis hat eintragen lassen
  • 16 Jahre alt ist
  • sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält
  • die Hauptwohnung seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde angemeldet hat.

Die Wahlbenachrichtigungen der Stadt Dorsten werden ab Samstag, 15. August, zugestellt. In dieser Benachrichtigung befindet sich auch der Wahlschein zur Beantragung einer Briefwahl.
Hierfür werden Briewahlunterlagen benötigt, die Sie beim Briefwahlbüro des Sozialamtes per Online-Wahlschein, per E-Mail, per Post oder persönlich beantragen können.

Gerade in den Zeiten der Corona-Pandemie kann die kontaktlose Briefwahl eine willkommene Alternative sein.

Am 17. August öffnet das Briefwahlbüro zur Wahl des Integrationsrates im Sozialamt, Bismarckstraße 1a, Gebäude E, Raum E116 (1. Obergeschoss), 46284 Dorsten. Das Büro ist zu erreichen unter der Rufnummer 02362/665263 oder per E-Mail an sozialamt@dorsten.de.

Text: Stadt Dorsten

Zurück