Noch keine Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Noch keine Maßnahmen für den Kreis Recklinghausen

Entscheidend ist der Inzidenz-Wert auf der Seite des LZG

Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) hat in einer gemeinsamen Telefonkonferenz mit Vertretern der Bezirksregierung und des Kreises Recklinghausen darauf hingewiesen, dass rechtliche Konsequenzen erst bei einer offiziellen Inzidenz von 35 umgesetzt werden können. Nach der Coronaschutzverordnung NRW sind im Hinblick auf die 7-Tages-Inzidenz die täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit für den Kreis Recklinghausen maßgeblich. Das ist dann der Fall, wenn die Inzidenz für den Kreis Recklinghausen in der Datenbank, auf die das LZG zugreift, die Grenze von 35 überschreitet. Verabredet ist, dass es zunächst noch ein Gespräch mit den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin im Kreis Recklinghausen geben soll und danach die umzusetzenden Maßnahmen mit den übergeordneten Behörden abschließend vereinbart werden.

Text: Kreis Recklinghausen

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