Im Dorstener Rathaus gilt ab dem 6. Dezember die 3G-Regel

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Im Dorstener Rathaus gilt ab dem 6. Dezember die 3G-Regel

Beitrag zum Infektionsschutz auch für andere Bürgerinnen und Bürger

Terminwahrnehmungen ohne 3G unter hohen Sicherheitsvorkehrungen möglich

Mit Blick auf das hohe Infektionsgeschehen haben sich die Städte im Kreis Recklinghausen sowie Landrat Bodo Klimpel beraten. Für Dorsten heißt das, im Rathaus grundsätzlich die 3G-Regel einzuführen. Zusätzlich zu den geltenden Regelungen bedeutet das ab Montag (6. Dezember):

Kontaktvermeidung: Wer ein Anliegen an die Stadtverwaltung Dorsten hat, sollte zunächst prüfen, ob dies eine persönliche Vorsprache erfordert oder stattdessen auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann.

Terminvereinbarung: Wer zwingend persönlich das Rathaus oder eine andere Einrichtung der Stadtverwaltung Dorsten aufsuchen muss, vereinbart dafür bitte einen Termin. Im Bürgerbüro ist dies über das Portal https://www.qtermin.de/stadt-dorsten-bb bequem online möglich. Wer seinen Ansprechpartner kennt, vereinbart seinen Termin telefonisch oder per E-Mail. Ansonsten ist die Info behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden unter der Rufnummer 02362 66-0.

3G-Regel: Wer das Rathaus zwingend besuchen muss, bringt bitte einen Nachweis mit über eine Impfung, eine Genesung oder einen aktuelle, negative Testbescheinigung (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Am Eingang des Rathauses findet eine ständige Zugangskontrolle statt, bei der sowohl Nachweis als auch Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden müssen.

Maskenpflicht: Gilt weiterhin in allen Dienststellen der Stadtverwaltung Dorsten.

Besuch ohne 3G: In den seltenen Fällen, in denen eine persönliche Vorsprache rechtlich zwingend ist und die 3G-Regel nicht erfüllt wird, wird die Stadtverwaltung Dorsten gesonderte Termine unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen anbieten, um sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch andere Besucherinnen und Besucher vor dem Infektionsrisiko zu schützen. Dies können Termine z. B. am frühen Morgen vor den stark frequentierten Dienstzeiten sein oder Termine unter freiem Himmel. Die Fachämter werden dazu je nach Intensität des Publikumsverkehres unterschiedliche Regelungen treffen, die bei der Terminvereinbarung erfragt werden können. Es sind längere Wartezeiten einzuplanen. Hier gilt: Wer seinen Ansprechpartner kennt, vereinbart seinen Termin telefonisch oder per E-Mail. Ansonsten ist die Info behilflich, den richtigen Ansprechpartner zu finden unter der Rufnummer 02362 66-0.

Gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereits die 3G-Regelung verpflichtend: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich zum Dienst einen negativen Schnelltest mitbringen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zusätzlich gilt in der Verwaltung: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die 2G erfüllen, müssen sich zweimal in der Woche selbst testen.

Nina Laubenthal, Erste Beigeordnete und Leiterin des Corona-Krisenstabes: „Damit schützen unsere Bediensteten sich nicht nur untereinander, sondern wir gewährleisten damit auch einen hohen Infektionsschutz für alle Gäste. Dieser Schutz darf aber im Sinne der generellen Pandemiebekämpfung keine Einbahnstraße sein. Wir bitten darum alle Bürgerinnen und Bürger die neuen Regelungen bei Behördengängen zu beherzigen. Damit schützen Sie nicht nur unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch andere Bürgerinnen und Bürger – vor allem in den Eingangs- und Wartebereichen, wo es nicht immer gelingt, den nötigen Abstand einzuhalten.“

Hinweis: Zur Stadtbibliothek Dorsten und zum Stadtarchiv (im Gebäude der VHS) haben nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt. Die 2G-Regel ergibt sich aus der geltenden  Coronaschutzverordnung.

Text und Foto: Stadt Dorsten

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