Abgabenbescheide 2024

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Abgabenbescheide 2024

Bescheide über Grund- und Hundesteuern sowie Gebühren für Abfall- und Abwasserentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst werden verschickt.

Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt in diesen Tagen die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024.

Weil mit der Aufbereitung der Daten bereits im Dezember 2023 begonnen werden musste, sind nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2023 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab dem 15. Januar 2024 Änderungsbescheide versandt.

Wer Einwendungen gegen den Bescheid geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.

In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings auch unbürokratisch behoben werden. Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.

Melden Sie sich möglichst telefonisch oder per Email (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax
(02362 / 66 5722). Bei Telefonaten kommt es erfahrungsgemäß wegen zahlreicher Anfragen zu Wartezeiten. Die Steuerabteilung wird voraussichtlich zumindest in den ersten Tagen nach Bescheidversand nur schwer zu erreichen sein. Falls Sie eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.

Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dem Abgabenbescheid ein Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat beigefügt. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Sie können damit auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden.

Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.

Falls ein Lastschriftmandat erteilt ist, ist dies auf dem Abgabenbescheid vermerkt. Sollte nach Erstellung der Bescheide eine Änderung der Bankverbindung mitgeteilt worden sein, wird dies von der Stadtkasse berücksichtigt.

Hier einige Hinweise zur Entwicklung bei den einzelnen Abgaben:
Die Grundsteuern und die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Die Hundesteuer bleibt unverändert
Die Restmüllgebühr – zuvor drei Jahre stabil – steigt von 2,03 auf 2,18 Euro je Liter Müllvolumen jährlich. Für die 120-Liter-Tonne bedeutet das ein Plus von 1,50 Euro monatlich.
Die Gebühr für die Biomülltonne bleibt unverändert.
Die Abwassergebühr für Schmutzwasser steigt u. a. aufgrund von erheblichen Kostensteigerungen beim Lippeverband um 29 Cent auf 2,89 Euro je Kubikmeter Abwasser. Für einen Haushalt mit vier Personen und 180 m³ Abwasser bedeutet das eine Erhöhung um 52,20 Euro jährlich.
Die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen um 4 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche auf 91 Cent. Bei einer versiegelten Fläche von 100 Quadratmetern bedeutet das eine Erhöhung um 4 Euro jährlich.

Text: Stadt Dorsten

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