Zulassungsstelle in Marl öffnet am 30. Dezember

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Zulassungsstelle in Marl öffnet am 30. Dezember

Sonderöffnung an diesem Tag gilt ausschließlich für die Zulassung von Elektro-Fahrzeugen, für die eine Förderung in Anspruch genommen wird.

Die Kreisverwaltung Recklinghausen bleibt, wie viele andere Behörden im Umkreis, zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Die Betriebsferien für die Beschäftigten beginnen am 24. Dezember und enden am 2. Januar 2023.

In der Zulassungsstelle in Marl wird es am Freitag, 30. Dezember, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr allerdings eine Sonderöffnung geben. Hintergrund ist das Auslaufen der Frist für die Förderung von E-Fahrzeugen zum Ende des Jahres. "Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Recklinghausen ermöglichen, auch kurz vor Jahresende ihr E-Fahrzeug zuzulassen, um Zuschüsse und Förderungen zu erhalten. Darum haben wir uns entschieden, trotz Betriebsferien kurzzeitig zu öffnen", erklärt Matthias Wäsche, Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Recklinghausen.

"Das Angebot richtet sich aber ausschließlich an diejenigen, die Fahrzeuge zulassen möchten, denen nach dem Elektromobilitätsgesetz der Zusatz ‚E‘ auf dem amtlichen Kennzeichen zugeteilt werden kann", so Wäsche.
Sofern Fahrzeugbriefe von finanzierten oder geleasten E-Fahrzeugen auf dem Postweg an die Zulassungsstelle gesandt werden, müssen diese bis zum 23. Dezember in der Zulassungsstelle in Marl eingegangen sein, damit die Zulassung am 30. Dezember bearbeitet werden kann.

Andere Anliegen können an diesem Tag nicht bearbeitet werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.

Hintergrund: Durch die Betriebsferien der Verwaltung ergibt sich die Möglichkeit, die Dienstgebäude für einen zusammenhängenden Zeitraum von neun Kalendertagen nicht bewirtschaften zu müssen. Damit entspricht die Kreisverwaltung einer Verordnung der Bundesregierung, die das Herunterregeln des Energieverbrauchs in der öffentlichen Verwaltung für den kommenden Winter vorschreibt. Die Schließung bietet das größte Einsparpotenzial. Darüber hinaus haben die Beschäftigten die Möglichkeit, aufgelaufene Gleitzeitguthaben und noch nicht genommene Urlaubstage abzubauen.

Text: Kreis Recklinghausen

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